Verlassenschaften
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Keiner beschäftigt sich so viel und eingehend mit dieser rechtlichen Materie wie der Notar.
Das hat seinen guten Grund:
Der Notar ist von Amts wegen dafür zuständig. Im Auftrag des Bezirkgerichtes wickelt er alle Verlassenschaften ab.
Folgende Fragen liegen innerhalb seiner Kompetenz:
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