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Verlassenschaften

Allgemein | Testamente | Verlassenschaften


Keiner beschäftigt sich so viel und eingehend mit dieser rechtlichen Materie wie der Notar.
Das hat seinen guten Grund:

Der Notar ist von Amts wegen dafür zuständig. Im Auftrag des Bezirkgerichtes wickelt er alle Verlassenschaften ab.

Folgende Fragen liegen innerhalb seiner Kompetenz:

  • Durchführung von Verlassenschaften als Gerichtskommissär
  • Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen aufgrund von Vollmachten der Erben
  • Verbücherung von Liegenschaften aufgrund von Einantwortungsurkunde oder Amtsbestätigung
  • Ausforschung von Erben
  • Versiegelung des Nachlassvermögens
  • Errichtung von Inventaren und Vermögenserklärungen