Allgemein | Liegenschaftsrecht | Schenkung | Übergabe | Treuhandabwicklung

Das Grundbuch schafft klare Verhältnisse: Jeder weiß, wem was gehört. Aber wie man ins Grundbuch kommt, ist nicht jedermanns Sache. Es sind genaue Formvorschriften zu erfüllen, Unterschriften müssen beglaubigt werden und Urkunden im Original und beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
Unser Leistungsangebot:
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Aufschließungsgebühren
Baulandbestätigungen
Überprüfung der Bebaubarkeit und Verbaubarkeit
Überprüfung der Bau- und Benützungsbewilligung
Grundbucheinsicht
Einsichtnahme in die Urkundensammlung der Grundbuchsgerichte
Formulieren des Vertragstextes
Überwachung und Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
Eintragung bzw. Löschung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch
Vertretung vor Behörden (Magistrat, Grundverkehrsbezirkskommission, Finanzamt)
Grundbücherliche Durchführung von Teilungsplänen
Eintragung und Löschung von Dienstbarkeiten
Lastenfreistellung aus dem finanzierten Kaufpreis
Eintragung bzw. Löschung von Pfandrechten
Treuhändige Verwaltung Ihres Kaufpreises
Herstellung beglaubigter Grundbuchauszüge
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