Kanzlei
Landstraßer Hauptstr. 39
Eingang - Salmgasse 16
1030 Wien
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Parteienverkehr
Mo-Fr 8-13 u. 14-17 Uhr

Kommunikation
T: (+43 1) 713-56-19
F: (+43 1) 718-68-50-50
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Vorsorgevollmacht

Allgemein | Ehevertrag | Lebensgemeinschaft | Scheidung | Adoption | Vorsorgevollmacht

Antwort auf Fragen im Ernstfall

Wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, ist eine Vertretung durch eine Vertrauensperson aufgrund einer vorher erteilten Vorsorgevollmacht möglich. Die eigene Vorsorgeerklärung hat den Vorteil, dass man konkrete Anweisungen erteilen kann und eine Person seines Vertrauens als Vertreter auswählen kann.